Wichtiges

Bitte denken Sie daran

  • dass wir zu jedem Termin eine gültige Heilmittelverordnung benötigen.
  • dass Ihre Krankenkasse keine Termine bezahlt, die Sie nicht wahrgenommen haben. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns
  • bitte rechtzeitig Bescheid!
  • dass wir Ihnen nicht- oder nicht rechtzeitg abgesagte Termine, unabhängig vom Grund der Absage, leider privat in Rechnung stellen müssen!
  • dass wir eigene Vergütungssätze für Privat-Krankenversicherte haben, die zum Teil deutlich von den Sätzen der gesetzlichen
  • Krankenversicherung und den Beihilfestellen abweichen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Vergütungssätze Ihrer Versicherung.
  • dass wir von gesetzlich-versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zu Beginn der
  • Therapie einziehen müssen. Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Informieren Sie sich hierzu
  • bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren uns hier .