Bitte denken Sie daran
- dass wir zu jedem Termin eine gültige Heilmittelverordnung benötigen.
- dass Ihre Krankenkasse keine Termine bezahlt, die Sie nicht wahrgenommen haben. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns
- bitte rechtzeitig Bescheid!
- dass wir Ihnen nicht- oder nicht rechtzeitg abgesagte Termine, unabhängig vom Grund der Absage, leider privat in Rechnung stellen müssen!
- dass wir eigene Vergütungssätze für Privat-Krankenversicherte haben, die zum Teil deutlich von den Sätzen der gesetzlichen
- Krankenversicherung und den Beihilfestellen abweichen. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Vergütungssätze Ihrer Versicherung.
- dass wir von gesetzlich-versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zu Beginn der
- Therapie einziehen müssen. Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Informieren Sie sich hierzu
- bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren uns hier .