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Wichtig zu wissen

Heilmittelverordnung

Bitte denken Sie daran, dass wir zu jedem Termin eine gültige Heilmittelverordnung benötigen.

Ohne eine gültige Heilmittelverordnung dürfen wir keine Therapien anbieten.

Absagen

Beachten Sie bitte: Wir halten die vereinbarten Termine ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir
Sie daher um eine rechtzeitige Benachrichtigung, mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin!

Sie erreichen uns, auch an Sonn- und Feiertagen, telefonisch unter: 0611-7906 5678 , per Email oder über Whattsapp.

Nicht- oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen, unabhängig vom Grund der Absage, privat in Rechnung stellen!


Privatpatienten

Für Privatversicherte Patienten und Selbstzahler haben wir eigene Vergütungssätze. Da es keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung gibt, richten sich unsere Preise nach der freiwilligen Gebührenübersicht für Therapeuten („GebüTh“) und können, je nach Ihrer Versicherung, zum Teil deutlich, von den Erstattungsleistungen Ihrer Krankenversicherung abweichen. Bitte informieren Sie sich zu Beginn der Therapie über die
Erstattungsleistungen Ihrer Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.privatpreise.de (externer Link)

Beihilfeberechtigte

Wenn sie Beihilfeberechtigt sind, gelten Sie als Selbstzahler. Auch in diesem Fall gelten unsere regulären Preise für Privatpatienten. Ihr „Dienstherr“ leistet i.d.R. keine vollständige Kostenübernahme, sondern nur einen „nicht kostendeckenden Satz“. Für den Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist, gilt die Pflicht zur Versicherung. Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Darüberhinausgehende Zusatzleistungen können über Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren privaten Krankenversicherer.

Zuzahlung

Wir sind dazu gesetzlich verpflichtet, dass wir von gesetzlich versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen vorgeschriebenen Eigenanteil einziehen müssen. Dieser beläuft sich auf 10,-€ „Verordnungsblattgebühr“ zuzüglich 10% des gesamten Rezeptwertes, abhängig von der Therapieart und -dauer.

Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht von Ihrer Krankenkasse befreien zu lassen. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben,  kontaktieren Sie uns gerne hier.